Seit 1. Oktober zieht Österreich die Notbremse gegen SMS-Betrug

Seit 1. Oktober 2026 kommt in Österreich nur noch eine SMS durch, deren Absendername im RTR-Verzeichnis steht. Was sich auf deinem Handy ändert und was Unternehmen jetzt tun müssen.

Betrugs-SMS mit Absender Finanzonline auf einem Smartphone, daneben das helleo-Maskottchen

Kommen wir direkt zum Punkt. Seit 1. Oktober 2026 darf in Österreich über einer SMS nur noch ein Firmenname stehen, den der Netzbetreiber vorher gegen das öffentliche Verzeichnis der RTR geprüft hat. Steht der Name nicht im Verzeichnis, wird die SMS gelöscht. Ist unklar, ob die Nachricht wirklich von dieser Firma kommt, ersetzt der Betreiber den Namen durch „Unbekannt".

Für dich als Empfänger heißt das: Eine SMS, über der „Finanzonline", der Name deiner Bank oder ein Paketdienst steht, kommt seit Oktober nur noch durch, wenn der Netzbetreiber den Absender bestätigt hat. Die Masche, bei der Kriminelle sich einen bekannten Namen als Absender eintragen und damit tausende Handys anschreiben, funktioniert in Österreich so nicht mehr. Drei Jahre lang hat die RTR davor gewarnt, dem Namen über einer SMS zu trauen. Das ändert sich jetzt, mit zwei Einschränkungen.

Betrugs-SMS von einer unbekannten Telefonnummer bleiben weiterhin möglich. Wer dir von einer +43-Nummer schreibt, dass dein Paket wartet, kommt an wie vorher. Und steht „Unbekannt" über einer SMS, konnte der Netzbetreiber den Absender nicht bestätigen. Dann gelten die alten Regeln, keinen Link antippen und im Zweifel bei der Firma anrufen.

Für Unternehmen hat die Regel eine Kehrseite. Wer heute noch mit „Lieferung", „Termin" oder „Info" als Absender sendet, dessen SMS werden in Österreich nicht mehr unter diesem Namen zugestellt. Viele haben das erst nach dem 1. Oktober bemerkt. Wir haben die Registrierung für unsere Kunden hinter uns und wissen, wo es hakt.

Warum die RTR die Absenderkennung reguliert hat

Eine alphanumerische Absenderkennung ist der Name, der statt einer Telefonnummer über einer SMS steht. Technisch konnte den bis September jeder setzen, der eine Versandschnittstelle hatte. Genau deshalb standen „Finanzonline" und „Austria-ID" über Phishing-SMS, und die RTR riet in ihrer Warnung vom 24. November 2025 ausdrücklich, der Absenderkennung nicht zu vertrauen, weil sie mit großer Wahrscheinlichkeit gefälscht sei.

Die Zahlen dazu stehen in der Pressemitteilung der RTR vom 25. März 2026: Die Meldungen zu Betrugs-SMS bei der Meldestelle für Rufnummernmissbrauch stiegen 2025 um 60 Prozent auf 10.205, alle Meldungen zu Rufnummernmissbrauch zusammen auf 31.888. Die häufigsten Maschen laut RTR: Familie, Behörden, Banken. Am selben Tag hat die RTR die neue Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit sechs Monaten Übergangsfrist für die Netzbetreiber.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Den Verordnungstext findest du auf der Seite der RTR zur SMS-Regulierung, der Link steht am Ende.

Was seit 1. Oktober 2026 für SMS mit Absendername gilt

Die Verordnung regelt drei Dinge: das öffentliche Verzeichnis, das die RTR seit 1. Juli 2026 betreibt, die Pflichten des Netzbetreibers bei der Zustellung und die Kennung selbst. Die darf höchstens elf Zeichen lang sein, und Groß- und Kleinschreibung zählt. „Moebelhaus" und „moebelhaus" sind zwei verschiedene Kennungen, und nur die eingetragene Variante kommt an.

Für den Netzbetreiber gibt es seit 1. Oktober drei Fälle. Steht die Kennung im Verzeichnis und kommt die Nachricht nachweislich vom Inhaber, wird sie unverändert zugestellt. Steht sie nicht im Verzeichnis, wird sie gelöscht. Steht sie drin, ist aber unklar, ob der Inhaber hinter der Nachricht steht, ersetzt der Betreiber den Namen durch „Unbekannt" und stellt zu. Die Netzbetreiber müssen das Verzeichnis mindestens einmal täglich abrufen und haften für Verstöße. Dazu kommt eine technische Sperre: SMS mit Absendername, die aus ausländischen Netzen direkt in die österreichischen Netze eingespeist werden, dürfen die Betreiber nicht mehr durchlassen. Das war der übliche Weg für Betrugs-SMS. Unternehmen, die über einen Dienstleister senden, betrifft das nicht, solange der Dienstleister über die österreichischen Netzbetreiber zustellt.

Numerische Absender, also Telefonnummern, brauchen keine Registrierung. RCS und WhatsApp sind nicht betroffen, weil dort die Absenderprüfung schon im Kanal steckt. Eine Betrugs-SMS von einer unbekannten +43-Nummer kommt also weiterhin an. Gestoppt ist der Betrug mit gefälschtem Firmennamen, nicht der Betrug per SMS.

Wie du eine SMS-Absenderkennung bei der RTR registrierst

Du kannst es nicht selbst. Zugang zum eRTR-Portal haben nur Anbieter mobiler Dienste, in der Praxis die Netzbetreiber. Dein SMS-Dienstleister sammelt deine Kennungen und meldet sie über einen Netzbetreiber ein. Die Registrierung ist kostenlos, dauert aber: Ein Eintrag wird erst 14 Tage nach der Eintragung gültig, damit Dritte gegen eine Kennung vorgehen können, etwa bei Markenrechten. Pro Inhaber sind höchstens 40 Kennungen in sechs Monaten erlaubt.

Für jede Kennung braucht die RTR eine Begründung, warum der Inhaber durch sie eindeutig erkennbar ist. Heißt deine Firma Muster GmbH und die Kennung „Muster", ist der Bezug offensichtlich und ein Satz genügt. Heißt die Kennung „Sparfuchs", weil so dein Treueprogramm heißt, musst du genau das hinschreiben: Sparfuchs ist das Treueprogramm der Muster GmbH. Die RTR prüft nur diesen Text, keine Urkunden. Seit 21. Juli gilt: Die Begründung muss auf Deutsch sein, generische Begriffe wie „Reservierung" oder „Zahnarzt" sind unzulässig, und eingetragen werden die Kontaktdaten des Inhabers, nicht die des Dienstleisters. Seit 24. September kommt dazu: Die Firma muss vollständig mit Rechtsform drinstehen, eine ähnliche Domain reicht als Begründung nicht, Handelsname oder Markenrecht reichen in der Regel.

Woran Registrierungen in der Praxis scheitern

Bei den Registrierungen, die wir für Kunden begleitet haben, sind zwei Dinge passiert, und keines davon steht so in der Verordnung.

Die Begründung war das häufigste Problem. Eine Zeile wie „Marketing-SMS für Kunden" reicht nicht, und eine englische Begründung wird abgelehnt. Was durchgeht, ist ein Satz wie: „Die Kennung entspricht dem eingetragenen Firmenwortlaut der Muster GmbH" oder „Die Kennung ist der Markenname des Treueprogramms der Muster GmbH." Ein Satz pro Kennung, auf Deutsch, mit dem Inhaber drin.

Das zweite war die Schreibweise. Groß- und Kleinschreibung zählt, und zwar bei jedem Buchstaben. Wer im Alltag mit „muster" sendet und „Muster" einreicht, hat nach 14 Tagen Wartefrist eine Kennung im Verzeichnis, die beim Versand nicht verwendet wird, und muss ein zweites Mal einreichen. Uns ist genau das passiert. Vergleiche vor der Einreichung Buchstabe für Buchstabe, was in deinem Versandsystem als Absender eingestellt ist, und trage exakt diese Schreibweise ein.

Wenn du nur eines aus diesem Artikel mitnimmst: Schick nach dem RTR-Eintrag eine SMS an dein eigenes Handy und schau, was oben steht. Das dauert eine Minute und ist die einzige Prüfung, die zählt.

Was sich damit für Empfänger und Unternehmen ändert

Seit 1. Oktober steht über einer SMS in Österreich entweder ein Firmenname, den der Netzbetreiber geprüft hat, oder „Unbekannt" oder eine Telefonnummer. Das ist keine Garantie gegen Betrug, aber es nimmt Kriminellen das Werkzeug, mit dem die meisten Betrugs-SMS der letzten Jahre gearbeitet haben. Für Unternehmen, die registriert sind, ist das die beste Nachricht seit Jahren, weil ihr Name über der SMS jetzt etwas bedeutet.

Die Verordnung gilt nur für SMS. Bei RCS wird der Absender ohnehin vor dem Start als Agent geprüft, mit Firmenname und Logo, und der Empfänger sieht den geprüften Absender im Chat. Wie sich die Kanäle bei der Absenderprüfung unterscheiden, steht im Glossar unter Sicherheit und Verifizierung. Bei unseren Kampagnen erreicht RCS in Österreich derzeit 40 Prozent der Kontakte, der Rest bekommt dieselbe Nachricht als SMS, und genau dort greift seit Oktober das Verzeichnis.

Prüfe heute im RTR-Verzeichnis unter data.rtr.at, ob deine Kennung drinsteht, und schick dir danach eine Test-SMS. Wenn eines von beiden nicht passt: Schreib uns kurz, das ist in zehn Minuten geklärt.

Quellen: RTR-Seite zur SMS-Regulierung, RTR-Pressemitteilung vom 25. März 2026, RTR-Warnung vom 24. November 2025, Kurzpräsentation der RTR-Infoveranstaltung vom 8. Juni 2026.

Häufige Fragen

Warum kommen meine SMS in Österreich seit Oktober 2026 nicht an?

Seit 1. Oktober 2026 löschen die österreichischen Netzbetreiber SMS mit alphanumerischer Absenderkennung, wenn die Kennung nicht im Verzeichnis der RTR steht. Ein Rückfall auf eine Nummer ist nicht vorgesehen, und eine Fehlermeldung bekommst du je nach Dienstleister nicht. Prüfe deine Kennung unter data.rtr.at und lass sie über deinen SMS-Dienstleister registrieren.

Was bedeutet „Unbekannt" als Absender einer SMS?

Der Netzbetreiber hat die Kennung zwar im RTR-Verzeichnis gefunden, konnte aber nicht bestätigen, dass die Nachricht wirklich von diesem Unternehmen stammt. Er stellt die SMS zu, ersetzt aber den Namen. Behandle so eine Nachricht wie eine SMS von einer fremden Nummer: keinen Link antippen, im Zweifel beim Unternehmen anrufen.

Wie lange dauert die Registrierung einer SMS-Absenderkennung bei der RTR?

Ein Eintrag wird 14 Tage nach der Eintragung gültig. Dazu kommt die Zeit, die dein Dienstleister und der Netzbetreiber für die Einreichung brauchen, und bei einer Ablehnung geht es von vorne los. Nach unserer Erfahrung solltest du mit vier bis sechs Wochen rechnen, wenn nichts abgelehnt wird.

Was kostet die Registrierung bei der RTR?

Die RTR verlangt nichts. Ob dein SMS-Dienstleister etwas verrechnet, hängt von seinem Vertrag ab.

Welche Absenderkennungen lehnt die RTR ab?

Generische Begriffe wie „Reservierung", „Termin" oder „Zahnarzt", Kennungen mit mehr als elf Zeichen, Begründungen auf Englisch und Einträge mit verkürztem Firmennamen ohne Rechtsform. Die RTR schreibt selbst, dass beim Befüllen Kennungen aufgetaucht sind, die schon vorher nicht den Vorgaben entsprachen und seit 1. Oktober nicht mehr verwendet werden dürfen.

Gilt die Registrierungspflicht auch für RCS und WhatsApp?

Nein. Laut RTR betrifft die Verordnung nur SMS mit einem Namen als Absender. Bei RCS wird der Absender ohnehin vor dem Start als Agent geprüft.

Gilt die Pflicht auch für SMS nach Deutschland?

Nein. Das Verzeichnis gilt für Empfänger mit österreichischer Nummer. Für SMS an deutsche Nummern ändert sich durch diese Verordnung nichts.

Ist Betrug per SMS in Österreich jetzt vorbei?

Nein. Gestoppt ist die Masche, einen bekannten Firmennamen als Absender zu fälschen, weil der Netzbetreiber den Namen seit 1. Oktober gegen das RTR-Verzeichnis prüft. Betrugs-SMS von unbekannten Telefonnummern kommen weiterhin an, und bei „Unbekannt" als Absender konnte der Betreiber den Absender nicht bestätigen. 2025 zählte die RTR 10.205 Meldungen zu Betrugs-SMS, ob die Zahl 2026 sinkt, zeigt der nächste Jahresbericht.

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